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Das Betreuungsrecht und das Pflegerecht sind zwei bislang vernachlässigte Gebiete,
die in der allgemein-gesellschaftlichen Diskussion eher ein Schattendasein führen.
Dabei berühren diese Themenbereiche inzwischen immer mehr Menschen direkt oder indirekt.
Betreuungsrechtliche und pflegerechtliche Aspekte werden auch in der Zukunft
immer mehr an Bedeutung und Raum gewinnen.
Betreuungs- und Pflegerecht sind nicht nur für Menschen mit sozialem beruflichem
Hintergrund wichtig. Jeder Einzelne von uns muss sich Basiskompetenzen aneignen,
um sich selbst in die Lage zu versetzen, sein eigenes Leben in Krankheitsfällen
oder am Lebensende selbstverantwortet zu gestalten. Hier seien nur die Stichworte
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht genannt.
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